Parkplätze Thuner Innenstadt

VCS bietet Hand für eine Lösung!

Am 23. August 2018 wurde in der Stadtratssitzung die Interpellation der Grünen «betreffend Treu und Glauben in Sachen Parkplätze in der Innenstadt» behandelt.
Die Antworten des Gemeinderates veranlassen den VCS seine Haltung und einen Lösungsvorschlag kundzutun.

Lösungsvorschläge VCS
Parkhaus Schlossberg
Flankierende Massnahme
Lösungsvorschläge VCS

Aus Sicht VCS sind sehr wohl Lösungen möglich, die die Vorgaben der Vereinbarung und den verschiedenen Bedürfnisses der Anwohnenden, Gewerbetreibenden und den Kunden der Innenstadt Rechnung tragen. Für eine solche Lösung hat sich der VCS in der Begleitgruppe eingesetzt und auch konkrete Vorschläge eingebracht.

Dieser Vorschlag sieht folgendes vor:

  • Aufhebung der Parkplätze im Bälliz und der Hauptgasse gemäss Vereinbarungund Abstimmungsbotschaft sowie Umnutzung mit dem Ziel Attraktivierung (mehr Grün, Sitzplätze, Velo usw.)
  • Parkplätze Stadthofplatz Umnutzung in Kurzzeitparkplätze inkl. Massnahmen zur Vermeidung  von Durchgangsverkehr Richtung Bälliz.
  • Parkplätze Marktgasse Umnutzung in Kurzzeitparkplätze, allenfalls saisonale Lösung, damit Aussenbestuhlung möglich wird.
  • Warenumschlag 5 bis neu 12 Uhr (bisher 11 Uhr)
  • Zufahrt für Anwohner, Geschäftsinhaber, Patiententransport und zu definierende Benutzer (z.B. Hotelgäste) mit Bewilligung jederzeit möglich
  • Einheitliche Signalisation der Innenstadt als Fussgängerzone mit Velo Schritttempo erlaubt

Damit bietet der VCS Hand zu einem Kompromiss, so dass auf dem Stadthofplatz Kurzeitparkplätze bestehen bleiben. «Diese liegen gemäss Vereinbarung im Perimeter der aufzuhebenden Parkplätze» erinnert de Meuron.

Anders als die Parkplätze an der Marktgasse, bei denen de Meuron anregt, diese nur saisonal als Parkplätze zu nutzen, damit Gastronomen in der warmen Jahreszeit die Möglichkeit hätten, eine Aussenbestuhlung zu realisieren und somit die Unterstadt zu beleben.

Weiter müssen die Preise für die Kurzzeitparkplätze über den Tarifen der Parkhäuser liegen, damit diese bevorzugt zum eigentlichen Parkieren genutzt werden. Als Grund für den Kompromissvorschlag auf dem Stadthofplatz nennt de Meuron die private Einstellhalle, die eine Erschliessung bedingt und eine attraktive Platzgestaltung und Umnutzung quasi verunmöglicht.

Parkhaus Schlossberg

In drei Monaten soll das Parkhaus im Schlossberg eröffnet werden, das als Auflage in der Baubewilligung die Umsetzung der flankierenden Massnahmen hat. Damit ist das Versprechen an die Thuner Stimmbevölkerung gemeint, zeitgleich mit der Eröffnung die oberirdischen Parkplätze in der Innenstadt aufzuheben. Dieses Versprechen ist auch in einer Vereinbarung zwischen der Stadt Thun, IGT und dem VCS festgehalten. Mögliche Ausnahmen wurden definiert, und es wurde klar festgehalten, dass die Innenstadt vom motorisierten Durchgangsverkehr befreit werden soll. Die Innenstadt soll attraktiver gestaltet werden und die Parkplätze im Bälliz, der Hauptgasse, auf dem Stadthof- und Bärenplatz müssen aufgehoben werden.

Für Andrea de Meuron, Präsidentin VCS Regionalgruppe Thun-Oberland, sind «Parkplätze am richtigen Ort» das Ziel. «Wer einkaufen und flanieren will, kann künftig einen der über 2’200 Parkmöglichkeiten nutzen, die innerhalb von 2- 4 Fussminuten vom Bälliz, resp. der Hauptgasse aus erreichbar sind. De Meuron hält fest, «dass Warenumschlag weiterhin möglich sein soll und Anwohnende und Patienten jederzeit Zufahrt haben sollten».

Vor 4 Jahren setzte Gemeinderat Hädener eine Begleitgruppe ein. Bis heute – drei Monate vor der Eröffnung des Parkhauses – liegt noch keine Lösung vor. Im Gegenteil, im Frühling 2018 wurde überraschend, und ohne Einbezug der Begleitgruppe die Aufhebung von ca. 240 Parkplätzen publiziert, und dagegen wurden – unter anderem auch vom Vereinbarungspartner IGT – Einsprache erhoben.

Flankierende Massnahme

Voraussetzung für diesen Kompromiss der Kurzzeitparkplätze auf dem Stadthofplatz ist, dass mit einer entsprechenden Gestaltung und Signalisation gewährleistet wird, dass die Zu- und Wegfahrt nicht unnötigen Durchgangsverkehr durch das Bälliz mit sich bringt. Der Gemeinderat muss vorgängig aufzeigen, wie er eine solche Lösung ohne aufwändige Kontrollen umsetzen kann.

Dasselbe gilt für die Warenanlieferung. Die nun vorgesehene zeitliche Erweiterung der Warenumschlagszeiten bis und mit Nachmittag beurteilt der VCS äusserst kritisch. Bereits heute wird das Fahrverbot missachtet. Mit diesem Vorschlag ist anzunehmen, dass die Innenstadt in Zukunft vermehrt zum Parkieren aufgesucht wird, anstatt dass die Parkhäuser benutzt werden. Beispiele von anderen Städten zeigen, dass der Warenumschlag überall zeitlich begrenzt ist und es in Thun keinen Grund gibt, die Warenumschlagszeiten weiter auszudehnen.

Aus Sicht VCS gewinnt die Innenstadt an Attraktivität, wenn diese sicher und einladend für Einkaufende gestaltet und vom unnötigen Durchgangsverehr befreit wird. Der nötige Verkehr in Form von Warentransport soll klar geregelt werden, wie auch eine einfach Bewilligungspraxis für Anwohnende, Geschäftsinhaber und Patiententransporte.

Weiter gilt es neue Verkehrslösungen zu propagieren. Da nehmen u.a. Cargobikes und Velohauslieferdienste eine wichtige Rolle ein. Auch punkto Citylogistik findet ein Umdenken statt und Thun könnte in der Schweiz laufende Projekte übernehmen und eine Vorreiterrolle einnehmen.

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